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DIE DREI STUFEN DES ERFOLGREICHEN FORDERUNGSMANAGEMENTS

Wir übernehmen für Sie die Aktivierung

Ihrer Forderung unabhängig davon, ob Sie noch vor dem Mahnverfahren oder bereits vor der ersten oder wiederholten Zwangsvollstreckung stehen. Dabei sind unsere Lösungen auf Ihre individuellen Gegebenheiten ausgerichtet. Innerhalb der jeweiligen Lösung agieren wir in jeder Phase des Forderungsmanagements mit den notwendigen und klar definierten Maßnahmen. Das schafft wirksame Abläufe, Transparenz und Kontrolle über den gesamten Prozess.

 

Der Mahnservice

Mit dem ersten Mahnschreiben fordern wir den Schuldner freundlich, aber bestimmt zum Ausgleich der Hauptforderung und der Nebenkosten auf. Bei Nichtzahlung erhält der Schuldner eine zweite Mahnung nach acht Tagen.

 

Das Inkassoverfahren

Sollten die Mahnungen nicht zu einer Begleichung der Forderung führen, leiten wir das Inkassoverfahren ein. Die Maßnahmen reichen hierbei von einer letzten schriftlichen Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung, der Bonitätsprüfung über einen Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid bis hin zu Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Letzteres können beispielsweise Gehalts- und Rentenpfändungen, Kontenpfändung, Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, Haftbefehlsantrag, Sicherungshypothek im Grundbuch des Schuldners und Zwangsversteigerung sein. Legt der Schuldner gegen den Mahnbescheid oder den Vollstreckungsbescheid Widerspruch ein, übernehmen wir für Sie auch die damit verbundenen Maßnahmen zur Erwirkung eines gerichtlichen Vollstreckungstitels.

 

Die Titelüberwachung

Bestehende Vollstreckungstitel gilt es auch konsequent durchzusetzen. Denn einige Schuldner versuchen, sich dem konsequent zu entziehen. Der Gesetzgeber gibt uns dafuür 30 Jahre Zeit. Aber natürlich tun wir alles dafür, dass Sie viel schneller an Ihr Geld kommen. Zu den möglichen Maßnahmen für eine erfolgreiche Zwangsvollstreckung gehören unter anderem die Ermittlung des aktuellen Aufenthaltsorts und der Bonität des Schuldners sowie der Vollstreckungsmöglichkeiten, die Schufa-Negativmeldung, die Strafanzeige und gegebenenfalls die Verhaftung des Schuldners.

 

 

 

 

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